Hermann Hennevedderen & Bürgerrecht zu Göttingen (1417)

Im nahegelegenen Göttingen erscheint ein Hermann Hennevedderen (= Heinevetter) bereits im Jahre 1417 mit dem Begehr der Aufnahme in die Bürgerschaft; ist dort bis 1444 u.a. als Bürge erwähnt. Diese sehr interessante Entdeckung, zuerst 2002 durch den Forscherkollegen R. J. Freytag in Göttingen, gilt es künftig bei Forschungen in Göttingen (Stadtarchiv) noch weiter zu beleuchten. 

Eine erste eigene Forschungsetappe hierzu wurde im Januar 2022 im Göttinger Stadtarchiv direkt vor Ort absolviert. Hierzu weilte das Forschungsteam bestehend aus G. Riethmüller, Heiligenstadt, enger Verwandter und Forscherkollege, sowie dem Autor trotz strenger Pandemieauflagen in dieser Zeit zur Forschung im genannten Stadtarchiv in Göttingen. Schon bei einer Vorrecherche mittels des Onlineregisters wurde klar, dass verschiedene Einträge zum Probanden Herrmann Hennefederen in der Zeit um 1400 in Göttingen existieren müssten.

 

Die Göttinger Bürgeraufnahmen

Es stellte sich heraus, dass (auch) die Bürgeraufnahmen 1328 -1640 bereits vor über 60 Jahren (1961) von fleißigster Forscherhand (D. Heinz Kelterborn)  in einem Bürgeraufnahme-Buch bereits editiert (aufgelistet) worden sind. Auch wenn es noch nicht möglich war, alle Ergebnisse, die dokumentiert werden durften, dieses hochspannenden Göttinger Forschungstages auszuwerten, so kann doch gesagt werden, dass wir sehr erstaunt waren von den dort zu findenden Einträgen.

Zunächst konnte der Spur der Schriftwechsels von 2002 gefolgt werden.

Die Göttinger Bürgeraufnahmen

1417 Hermann Hennevedderen (dedimus burgensitaten quia stipendiari et specialis famulus consulum)

1419 Hans Nurenberghes Bürge u.a. Hermann Heddeveddere
1423 Hans Luntzel Bürge u.a. Hennen Henneveddere
1430 I Iermann Hennefeddern ("Dederunt consules burgensitatem)
1447 Heyno Brunoldes, Bürge (U.a.) Hermann Hennefedder

Besagter Hermann Hennevetter (hermen hennefeddere) erwirbt also erstmalig 1417 das Bürgerrecht in Göttingen, muß also um/vor 1390 geboren sein und lebt noch 1447. Aus dem Eintrag ist auch noch zu entnehmen, dass besagter hermen hennefeddere als besonderer Helfer des Rates (specialis famulus consulum), man könnte auch sagen - Stadtsoldat oder Stadtknecht, sich verdingt hatte.

Das Bürgerrecht (mhd. burgerreht; lat. ius civile).

Um in den Genuss von Schutz und Privilegien eines städtischen Gemeinwesens zu gelangen, war es erforderlich, durch Zahlung eines Bürgergeldes und durch Ablegen eines Bürgereides das Bürgerrecht zu erwerben. Dafür hatte der Bewerber nachzuweisen, dass er von ehelicher Geburt, nicht leibeigen oder fremder Herrschaft untertan und nicht in andernorts anhängige Rechtshändel verwickelt sei. Dazu zählten aber auch Rechte (z.B. Freizügigkeit, Schutz) und Pflichten (städtische Steuern und Abgaben, Waffendienst etc.) 
(vgl. auch https://www.mittelalter-lexikon.de/wiki/B%C3%BCrgerrecht).

Göttingen Urkunde 31.01.1428

"Herman Henneveddere, Diener der Stadt Göttingen, sowie seine
Helfer und Knechte erklären Tile von Bombach, Hans von
Bernterode sowie Apel und Hans Krambach die Fehde, nachdem
diese ihrerseits Göttingen die Fehde erklärt haben."


StadtA GOE B 1 Nr. 1842 C.3

 

Beispielhaft ist die Urkunde angeführt, weitere spannende Details könnten ggf. künftige Forschungen via Stadtarchiv Göttingen noch erbringen;

spannend bleibt - woher stammte Hermann Hennevedder ? möglich, ggf. wahrscheinlich aus dem Obereichsfeld.... Heiligenstadt?... Dingelstädt?... Ort in deren Umfeld ?...