Doppik & UStG § 2b

UStG § 2b – allgemeines

Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) in Deutschland sind mit den Herausforderungen zur Umsetzung des reformierten Umsatzsteuergesetzes 2015 (UStG_§2b-Artikel M. Kubach, Lpzg) befasst.

Eine Möglichkeit diese Thematik zeitlich zu lösen, stellt die im § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeräumte Nutzung des Optionszeitraumes für die Anwendung des bisherigen UStG 2005 bis zum 01. Januar 2021 dar.

Diese Regelung unterstützt  die jPdöR in dem Zeitrahmen von vier Jahren bis Ende 2020, eine gesetzeskonforme, effektive und effiziente Realisierung der neuen Gesetzgebung zu entwickeln und umzusetzen.

Zusätzlich gibt diese Übergangsfrist die Möglichkeit, die gesetzliche Vorgabe der Analyse aller Leistungen der jPdöR vorzubereiten und fristgerecht zu gestalten, damit die rechtskonforme Anwendung des neu definierten Umsatzsteuergesetzes 2015 in Gänze zu realisieren.

Im Rahmen des geänderten UStG 2015 sind die von den jPdöR zu erbringenden Leistungen künftig generell auf steuerbare Umsätze zu überprüfen, sofern die jPdöR  gewerbliche und berufliche Tätigkeiten selbstständig ausübt und diese zu größeren Wettbewerbsverzerrung führen. Die Grundlage dafür bilden die §§ 2 und 2b UStG.

Allerdings sind eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie Einzelprüfung von Leistungen, Wertgröße bei einer möglich Wettbewerbsverzerrung etc., und uneindeutigen Vorgehensweisen derzeit festzustellen – eine definitive Stellungnahme des BMF (UStG_§2b_1BMF_2016-04+Opt. Erklär.) steht bisher noch aus. Hilfe hierzu kann das vom Thüringer Finanzministerium 2016 entwickelte und zur Verfügung gestellte Prüfschema leisten.

Weiteres siehe auch hier (kpmg - UST-Pflicht öffentl. Hand)

Update: 25.11.2022:

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wird die Frist zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG
voraussichtlich bis 01.01.2025 verlängert. Weitere Informationen finden Sie 
hier.


 

UStG – Rechtsgrundlagen

UStG § 2b – Änderung    vom   2. November 2015

BMF – Stellungnahme 1 vom 19. April 2016            – Abgabe Optionserklärung

 


 

UStG – Info & Praxishilfen

  • Herausforderungen zur Umsetzung des reformierten Umsatzsteuergesetzes 2015
  • UStG §2b – in “Der Gemeindehaushalt”, Kohlhammer-Verlag, 4/2016  S. 89 ff.,  Herr Christian Trost, Wirtschaftsprüfer 
     
  • UStG §2b - Leistungen jur. Personen öffentlichen Rechts auf mögl.Steuerbarkeit lt. UStG wie prüfen? -
    • Prüfschema Leistungskatalog TFM-